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   BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80   

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https://dejure.org/1982,94
BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80 (https://dejure.org/1982,94)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1982 - 2 AZR 271/80 (https://dejure.org/1982,94)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 (https://dejure.org/1982,94)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1341
  • ZIP 1983, 205
  • DB 1983, 504
 
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Wird zitiert von ... (96)

  • BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22

    Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit

    Die Antwort hierauf gibt die soziale Auswahl entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dahingehend, dass dem sozial schutzbedürftigsten Arbeitnehmer der Arbeitsplatz möglichst weitgehend erhalten bleiben soll (vgl. BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 651/95 - zu II 3 a der Gründe; 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - zu B I 2 a der Gründe) .

    Für die Abwicklung unentbehrliche Arbeitnehmer können daher in jedem Fall weiterbeschäftigt werden (vgl. BAG 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - zu B I 2 c der Gründe für den Fall der etappenweisen Betriebsstilllegung) .

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Vergleichbar sind solche Arbeitnehmer, die austauschbar sind (insoweit allgemeine Meinung; vgl. Senatsurteile vom 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - AP Nr. 4 zu § 22 KO, zu B II 4 a der Gründe sowie vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu IV 1 der Gründe, jeweils m.w.N. aus dem Schrifttum).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - aaO) richtet sich die Vergleichbarkeit der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer in erster Linie nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen und somit nach der bislang ausgeübten Tätigkeit.

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

    Das Kündigungsschutzgesetz findet im Insolvenzverfahren ebenfalls Anwendung mit der Folge, dass der Insolvenzverwalter grundsätzlich eine soziale Auswahl iSd. § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vorzunehmen hat (BAG 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - AP KO § 22 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 18).

    Ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung dieser Fallgruppen ist nicht ersichtlich (BAG 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - aaO).

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